Bis zu 16.500 € Zuschuss für Ihre Digitalisierung
Go-Digital Agentur - Webprojekte | Förderung & Beratung
FörderungDigitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung ist aktuell eine der zentralsten Herausforderungen, die kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in ihrem Geschäftsalltag meistern müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Sie haben Interesse am Ausbau Ihrer Online-Präsenz, möchten einen Onlineshop erstellen oder Ihren derzeitigen optimieren? Solche Schritte erfordern meist Investitionen, die gut überlegt sein sollten & oft kostspielig werden können. An dieser Stelle greift das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit seinem Förderprogramm go-digital ein, um gezielt den digitalen Wandel zu unterstützen.
Eine go-digital Agentur zu finden ist der erste Schritt zu einer Förderung von bis zu 50 Prozent. Mit Webprojekte haben Sie eine autorisierte Agentur gefunden, die Ihnen bereits vor der eigentlichen Förderung beratend, gradlinig und authentisch zur Seite steht.
Wir sind zertifiziert für
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
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Go-Digital Agentur Webprojekte - Wir unterstützen Sie
Digitalisieren Sie Ihr Unternehmen
Als vom BMWi autorisiertes Unternehmen beraten und begleiten wir Sie bei der Realisierung innovativer Maßnahmen zum Aufbau bzw. zur Erweiterung neuer IT-Systeme. Wir agieren so als Beratungsunternehmen und übernehmen die gesamten Formalitäten – von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. So profitieren Sie als Unternehmer – neben einer zu Ihrem Geschäftsmodell passenden Beratung – auch von unseren Fachkenntnissen in der Umsetzung digitaler, innovativer Maßnahmen. Für die konkrete Umsetzung hat das Bundesministerium das Fördermodell go-digital in drei unterschiedliche Module gegliedert.
Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“
Förderfähig sind Beratungsleistungen, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Die Digitalisierungsstrategie zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.
Bedürfnisse der Kunden des zu begünstigenden Unternehmens sind ebenso zu betrachten wie Fragen der Machbarkeit, Risikoeinschätzung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Bei der Durchführung der Beratung sollten insbesondere agile und ko-kreative Methoden zum Einsatz kommen.
Modul 2 „IT-Sicherheit“
Alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, sind förderfähig. Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. In die Beratung von KMU in diesem Modul sollen Maßnahmen zur Verfolgung der allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert werden. Dies erfolgt nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten digitalen Maß- nahmen/betrieblichen IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe und -modelle (zum Beispiel in Form eines KMU- gerechten Audits).
Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
Mit Hilfe dieses Moduls sollen die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei durch die Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse digitalisiert werden.
Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business- Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern. Es ist auch eine Beratung zu Teilprozessen des Unternehmens möglich. Die Förderung umfasst die Konzeptionierung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Unternehmen.
Modul 4 „Datenkompetenz“ („go-data“)
In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Wo sinnvoll, soll der potenzielle Nutzen aus der Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen einbezogen werden. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen (primäre Selbstnutzung sowie sekundäre Nutzung durch Datenteilen).
Bei der Beratung sind rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen, da die verantwortungsvolle Nutzung von Daten ein hohes Informationssicherheitsniveau voraussetzt. Die Sensibilität des Unternehmens für die Nutzung auch künftiger Künstliche Intelligenz (KI)-relevanter Daten soll gesteigert werden.
Modul 5 „Digitale Markterschließung“
Das Ziel dieses Moduls ist eine Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Mit der Unterstützung einer externen Beraterin/eines externen Beraters soll in der Regel die Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens national und international zu erhalten und zu erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Internetseite.
Neben der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie sollen die dort entwickelten Maß- nahmen begleitend durch einen Berater umgesetzt werden.
( Quelle: Bundesanzeiger Bekanntmachung vom 27.12.2021 )
Das Förderprogramm go-digital beinhaltet fünf Module, für welche eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragt werden kann: „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“.
Generell sind in einem halben Jahr bis zu 50% von 30 Beratertagen à maximal 1.100 EUR förderfähig. Je nach Projekt werden bis zu 33.000 EUR gefördert, das bedeutet einen Zuschuss von bis zu 16.500 EUR. Ein Jahr nach Projektende kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Besonderheit: Das Thema IT-Sicherheit, Stichwort Datenschutz, ist für das BMWi in Zeiten von ansteigender Cyber-Kriminalität von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund müssen generell immer zwei IT-Beratertage hierfür eingeplant werden.
Folgende Voraussetzungen sollten für die Förderfähigkeit erfüllt sein:
Als KMU beschäftigen Sie weniger als 100 Mitarbeiter, hatten im Vorjahr höchstens 20 Millionen EUR Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme, haben Ihre Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und erfüllen die De-minimis-Verordnung.
- nachgewiesene fachliche Expertise
- wirtschaftlich stabiles Unternehmen
- wettbewerbsneutrale Beratung
- Erfahrungen mit kleinbetrieblichen Klienten
- Erfüllung von Qualitätsstandards
Ulrike Lierse
Expertin für Ihre Go-Digital Förderung
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder einen Beratungstermin wünschen, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Ich kontaktiere Sie schnellstmöglich und kümmere mich persönlich um Ihr Anliegen.